Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ist die anwaltliche Verteidigung durch einen Strafverteidiger aus verschiedenen Gründen unerlässlich. Mittels einer kompetenten Strafverteidigung können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte im Strafverfahren gewahrt werden. Darüber hinaus zeigt die Erfahrung, dass Beschuldigte, die sich im Hauptverfahren selbst verteidigen, selten den nötigen „kühlen Kopf“ für ein sinnvolles Agieren haben und auch vom Gericht weniger ernst genommen werden.
Strafverteidiger: Strafrecht
Immer wieder kommt es vor, dass auch der „Otto-Normalverbraucher“ Beschuldigter eines Strafverfahrens wird. Z.B. kann Ihnen nach einem Verkehrsunfall vorgeworfen werden, dass Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hätten. Nicht selten ist auch der Fall, dass sich die eigenen Kinder infolge ihres jugendlichen Übermut strafbar machen oder ihnen zumindest eine strafbare Handlung vorgeworfen wird.
In all diesen Fällen ist die Beauftragung eines Strafverteidigers dringend empfohlen! Es sollte nicht übersehen werden, dass bei Erwachsenen bereits Geldstrafen von über 90 Tagessätzen im Führungszeugnis vermerkt werden. Das Führungszeugnis ist häufig bei Bewerbungen vorzulegen, wenn der umworbene Arbeitsplatz mit einer sicherheitsrelevanten Tätigkeit einhergeht.
Das Strafgesetzbuch sieht in der Regel eine Bestrafung mit Geld- oder Freiheitsstrafe vor. Die Geldstrafe bemisst sich nach den sogenannten Tagessätzen. Hierbei wird das dem Beschuldigten „zu seiner Verfügung stehende“ monatliche Einkommen durch 30 geteilt. Es handelt sich also nicht um das Bruttoeinkommen. Bei einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen wird man also zur Zahlung eines monatlichen Einkommens verurteilt. Hierbei wird deutlich, dass auch schnell eine Bestrafung von über 90 Tagessätzen erfolgen kann mit den oben angeführten, schwerwiegenden Konsequenzen.
Bei Delikten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wie etwa dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort steht zusätzlich die Bestrafung durch ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum. Hierbei mag sich jeder einmal die ehrliche Frage stellen, wie sehr er auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist.
Strafverteidiger: Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Ordnungswidrigkeitenrecht hat sich nach der Umstellung des Punktesystems mehr noch als zuvor die Notwendigkeit ergeben, Punkte „in Flensburg“ zu vermeiden. Denn es gilt: Erhalten Sie 8 Punkte im Verkehrsregister, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen!
Für Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeitenrecht und dabei insbesondere Geschwindigkeitsverstöße erhalten Betroffene nicht selten mindestens einen Punkt. Sollte man wirklich einmal Pech haben, können sich in kurzer Zeit relativ viele Punkte ansammeln. Die Löschung der alten Punkte erfolgt erst nach Jahren.
Bei größeren Verstößen droht zudem ein Fahrverbot. Da jedoch die meisten Betroffenen bereits wegen des Arbeitsweges stark auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, ist eine kompetente Verteidigung durch einen Strafverteidiger sehr zu empfehlen.
– Erstellt von RA Thoms –