Arbeitsrecht: Von Kündigung über Abfindung bis Betriebsrat | leverkusen-rechtsanwalt.de

Arbeitsrecht: Von Kündigung über Abfindung bis Betriebsrat


In der Praxis des Arbeitsrechts ist die Kündigung eine typische Problemstellung. Dies betrifft sowohl die Arbeitgeberseite und die Frage, wie man zu einer rechtswirksamen Kündigung kommt, als auch natürlich die Arbeitnehmerseite und Möglichkeiten, sich zu wehren oder zumindest eine angemessene Abfindung zu erlangen. Hierbei sind kurze Fristen zu beachten, die ein schnelles Handeln erfordern.

Aber auch darüber hinaus bestehen im Arbeitsverhältnis vielfältige wechselseitige Pflichten, die durch Tarifverträge, Gesetze und Rechtsprechung umfangreich geregelt sind. Ohne genaue Kenntnis der Besonderheiten des Arbeitsrechts sind Fehler beim Umgang damit vorprogrammiert. Fragen Sie uns.

Die Rechtsanwälte Thoms und Hugl beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den vielfältigen Fragestellungen des Arbeitsrechts.

Rechtsanwalt Thoms trägt aufgrund seiner besonderen Fachkunde den Titel des Fachanwalts für Arbeitsrecht und wird Ihnen auch in komplizierten Problemstellungen zur Seite stehen.

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Was ist bei Erhalt einer Kündigung zu tun?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sieht das Kündigungsschutzgesetz grundsätzlich eine Frist von lediglich 3 Wochen vor, um sich mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren. Die Kündigungsschutzklage ist darauf gerichtet festzustellen, dass die Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Allerdings ist meist ein noch rascheres Handeln angezeigt, wenn die Kündigung von einer Person ausgesprochen wurde, die diese gar nicht erklären durfte. Durch ein rechtzeitiges Agieren kann alleine dadurch die Kündigung beseitigt werden. Hier sollten nicht mehr als zwei Tage verstreichen, bis Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.

Auch wenn Sie selber kein Interesse an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses haben, ist die fristgerechte Erhebung der Kündigungsschutzklage der zumeist einzige Weg, eine Abfindung zu erhalten.

Welche Abfindung steht Ihnen zu?

Die Höhe der Abfindung ist gesetzlich nicht festgelegt, sondern ist Verhandlungssache. Der geschickte Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird für Sie eine Abfindungshöhe heraushandeln, die sich sachgerecht an der Beschäftigungsdauer und dem aktuellen Bruttogehalt orientiert.

Sollte der Arbeitgeber keine Bereitschaft zur Zahlung einer Abfindung zeigen, gilt es frühzeitig den notwendigen Verhandlungsdruck aufzubauen, um den Arbeitgeber zur Einsicht zu bringen. Im Kündigungsschutzprozess besteht regelmäßig bereits deshalb eine Drucksituation, weil der Arbeitgeber im Falle des Unterliegens den Lohn für mehrere Monate nachzuzahlen hat. Das Arbeitsgericht setzt immer eine frühe Güteverhandlung an. Dies ist daher eine gute Gelegenheit, sich frühzeitig (nach wenigen Wochen) im Wege des Vergleichs auf eine angemessene Abfindung zu einigen

Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht

Ein Aufhebungsvertrag, der Ihnen vom Arbeitgeber vorgelegt wird, ist oft nachteilig für Sie. Hinzu kommt, dass in der Regel darauf bestanden wird, den Aufhebungsvertrag sofort zu unterschreiben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass solche Aufhebungsverträge nicht selten zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld führen und keine Abfindung oder eine zu geringe Abfindung vorsehen.

Ein Aufhebungsvertrag sollte nicht abgeschlossen werden, ohne dass dieser zuvor von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht geprüft wurde. Ein Arbeitgeber, der einen seriösen Aufhebungsvertrag vorlegt, wird in der Regel nichts dagegen haben, dass Sie einen Rechtsanwalt in die Verhandlungen einschalten.

Lohnansprüche

Sind Sie sich sicher, dass Sie den richtigen Lohn erhalten? Deutschland ist das Land der Gewerkschaften und Tarifverträge. Es gibt zahlreiche Vorgaben zur Lohnhöhe, die aber nicht immer befolgt werden. In Berufen im Niedriglohnsektor sind Tarifverträge häufig für allgemeinverbindlich erklärt worden und gelten dort für alle Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie einer Gewerkschaft zugehörig sind. Löhne werden jedoch nicht immer tarifgerecht gezahlt.

Lohnansprüche unterliegen fast immer einer tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist von 3 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist verlieren Sie jeglichen Zahlungsanspruch. Wenn Sie nicht Ihren vollen Lohn erhalten haben, sollten Sie daher bald einen Rechtsanwalt konsultieren und diesen gegebenenfalls Ihre Lohnansprüche gerichtlich durchsetzen lassen.

Kosten des Rechtsanwalts im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht sieht vor, dass jede Partei bis zum Abschluss der ersten Instanz die eigenen Anwaltskosten zu tragen hat. Dies gilt unabhängig davon, ob das Gerichtsverfahren gewonnen oder verloren wird. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht lohnt sich dennoch häufig schon deshalb, weil dieser in der Lage ist, für Sie eine höhere Abfindungssumme zu erreichen.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, werden Sie mit Anwaltskosten ohnehin nicht konfrontiert. Schließlich gibt es auch noch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu erhalten, wodurch der Staat Ihre Kosten übernimmt. Fragen Sie uns nach dem für Sie passenden Weg der Finanzierung.

Arbeitgeber: Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer lässt „die Flügel hängen“? Sie hatten den Arbeitnehmer einst eingestellt, weil er sich besonders engagiert zeigte. Dies ging lange Zeit gut. Jedoch lässt die Leistung des Arbeitnehmers in jüngster Zeit aus unerfindlichen Gründen zu Wünschen übrig. Was nun? Persönliche Ansprachen zeitigen keinen Erfolg. Fest steht, dass eine Kündigung in diesem Zeitpunkt regelmäßig unwirksam sein dürfte, da die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an die Leistung des Arbeitnehmers keine verobjektivierten Ansprüche stellt. Nur der erfahrene Rechtsanwalt weiß in dieser Situation, die richtigen Maßnahmen einzuleiten, um den Mitarbeiter zur alten Leistung anzuregen oder gegebenenfalls eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses einzuleiten.

Der Arbeitnehmer haftet selten für Schäden, die er verursacht. Dies ist natürlich ärgerlich, insbesondere wenn die Schäden sich häufen. Durch rechtmäßige Dienstanweisungen lässt sich das Verhalten des Arbeitnehmers jedoch frühzeitig steuern und bei Verstößen gibt es das Instrument der Abmahnung bis hin zur Kündigung. Da aber die verhaltensbedingte Kündigung an strenge Voraussetzungen gebunden ist, muss die Vorgehensweise wohlüberlegt sein.

Arbeitgeber: Betriebsrat und Mitbestimmung

Für den Arbeitgeber ist der Betriebsrat stets ein rotes Tuch. Das muss aber nicht sein. Auch wenn er seine Handlungsfreiheit häufig eingeschränkt sieht, ist die unternehmerische Entscheidungsfreiheit grundsätzlich doch gegeben. Es ist wichtig, die Rechte des Betriebsrats zu kennen, um die eigenen Entscheidungen durchsetzen zu können. Schon mit der Gründung des Betriebsrats sollte der Arbeitgeber über seine Rechte informiert sein!

Zum Beispiel muss zu einer im Übrigen unproblematische Kündigung der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört werden. Dies gilt selbst im Falle der Probezeitkündigung.

– Erstellt von RA Thoms

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