Mietrecht und Wohneigentumsrecht


Im Mietrecht stehen sich sowohl auf Seiten des Mieters als auch des Vermieters Rechtsgüter und Interessen von hoher Bedeutung gegenüber. Für den Mieter von Wohnraum geht es um sein privates Lebensumfeld und sein „Dach über dem Kopf“. Für den Vermieter geht es um die wirtschaftliche Nutzung eines beträchtlichen Vermögenswerts.

Zur Bewältigung dieser Konflikte enthält das Mietrecht eine Vielzahl von Regelungen, um die beiderseitigen Interessen zu schützen und zum Ausgleich zu bringen. Als Rechtsanwälte die sowohl für Mieter als auch für Vermieter tätig sind, können wir auch Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.

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