Grobe Beleidigungen eines Arbeitskollegen als fristloser Kündigungsgrund


(ArbG Stuttgart Urteil vom 14.3.2019, 11 Ca 3737/18)

Grobe Beleidigungen gegenüber einem Arbeitskollegen können einen Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses darstellen.

Wer kennt sie nicht, die geschmacklosen Bilder und Videos, die in WhatsApp-Chats kursieren und nicht selten rassistischen Hintergrund haben. Wer diese dann auch noch weiterleitet, sollte sich gut vorsehen, an wen er diese Botschaften versendet.

Im entschiedenen Fall wurde ein Arbeitskollege durch den später fristlos gekündigten Arbeitnehmer durch ausländerfeindlicher und rassistischer Äußerungen sowohl in verbaler Form als auch im Rahmen eines WhatsApp-Verkehrs beleidigt. Unter anderem zeigte ein Bild eine Rittersport-Marzipan-Schokoladentafel, bei welcher das Wort „Ritter“ mit „Hitler“ und das Wort „Marzipan“ mit „Nazipan“ ersetzt wurde. Neben der Tafel war das Abbild von Adolf Hitler zu sehen mit den Worten „Dafür stehe ich mit meinem Namen“.

Das Gericht hielt die fristlose Kündigung insbesondere auch deshalb für gerechtfertigt, da der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen konnte, dass der Arbeitskollege diese Nachrichten als „Witz oder Spaß“ auffassen würde.