Im Mietrecht stehen sich sowohl auf Seiten des Mieters als auch des Vermieters Rechtsgüter und Interessen von hoher Bedeutung gegenüber. Für den Mieter von Wohnraum geht es um sein privates Lebensumfeld und sein „Dach über dem Kopf“. Für den Vermieter geht es um die wirtschaftliche Nutzung eines beträchtlichen Vermögenswerts....