Wie zuvor das OLG Köln (Beschl. v. 03.01.2019, Az. 18 U 70/18) – dort gegen den Hersteller Audi – hat nun auch das OLG Hamm entschieden, dass in dem Verkauf von abgasmanipulierten Fahrzeugen eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung des Herstellers – in diesem Fall die Volkswagen AG – zu sehen...