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Mietrecht und Wohneigentumsrecht


Im Mietrecht stehen sich sowohl auf Seiten des Mieters als auch des Vermieters Rechtsgüter und Interessen von hoher Bedeutung gegenüber. Für den Mieter von Wohnraum geht es um sein privates Lebensumfeld und sein „Dach über dem Kopf“. Für den Vermieter geht es um die wirtschaftliche Nutzung eines beträchtlichen Vermögenswerts.

Zur Bewältigung dieser Konflikte enthält das Mietrecht eine Vielzahl von Regelungen, um die beiderseitigen Interessen zu schützen und zum Ausgleich zu bringen. Als Rechtsanwälte die sowohl für Mieter als auch für Vermieter tätig sind, können wir auch Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.

Mietrecht: Rechte des Mieters

Typische Probleme der Mieter-Seite im Mietrecht sind das Bestehen von Mietmängeln, Nebenkostenabrechnungen, Kündigungs- und Räumungsschutz oder nach Auszug die Kautionsrückzahlung durch den Vermieter.

Wenn in Ihrer Mietwohnung etwas kaputt geht, Sie vielleicht einen Wasserschaden erleiden oder Schimmel in der Wohnung haben, sind Sie zur Beseitigung regelmäßig auf das Tätigwerden des Vermieters angewiesen. Ihr Druckmittel hierbei ist die angemessene Mietminderung.

Nebenkostenabrechnungen mit ihrer Vielzahl von heute üblichen Positionen sind häufig ein Streitpunkt zwischen den Parteien eines Mietverhältnisses. Wenn Sie Zweifel an der Berechtigung Ihrer Nebenkostenabrechnung haben, können wir diese für Sie prüfen bevor Sie deswegen einen Streit mit Ihrem Vermieter riskieren.

Als Mieter haben Sie sich unter Umständen über viele Jahre an Ihre Wohnung und das Umfeld gewöhnt. Daher sind Sie durch zahlreiche Mieterschutz-Gesetze vor unberechtigten Kündigungen oder Räumungsklagen geschützt.

Sind sie einmal ausgezogen, wollen Sie vom Vermieter Ihre Kaution zurückgezahlt haben. Hier gibt es immer wieder Streit über Beschädigungen an der Mietsache oder über die Durchführung von Schönheitsreparaturen.

Mietrecht: Rechte des Vermieters

Als Vermieter stehen Sie bei der wirtschaftlichen Nutzung Ihrer Immobilie einer Vielzahl von Mieterschutzgesetzen gegenüber. Wir helfen Ihnen dabei Ihre Ansprüche auf Mietzahlung oder Nebenkostennachzahlungen durchzusetzen, Ihren Mieter im Falle von Pflichtverletzungen abzumahnen oder den Weg zu einer wirksamen Kündigung des Mieters und einer Räumungsklage zu bereiten.

Mietrückstände, sei es wegen der Grundmiete oder den Nebenkosten, sind für Sie direkt fehlende Einnahmen aus Ihrer Immobilie. Als Ihre Rechtsanwälte können wir diese für Sie titulieren lassen und wenn nötig in der Zwangsvollstreckung beibringen.

Viele Mieter gehen mit der ihnen überlassenen Wohnung leider nicht so sorgsam um, wie Sie als Vermieter das gerne hätten. Mangelndes Lüft- und Heizverhalten des Mieters führt schnell zum Auftreten von Schimmel, den Sie dann aufwändig entfernen lassen müssen. Machen Sie Ihren Mietern rechtzeitig klar, dass Sie keinen pflichtverletzenden Umgang mit der Mietsache dulden.

Besonders schwierig ist es aus Vermietersicht natürlich einen Mieter wirksam zu kündigen. Auch bei bestehenden Mietrückständen oder Pflichtverletzungen des Mieters ist einiges zu beachten, erst recht wenn Sie wegen Eigenbedarf kündigen möchten. Wir haben das nötige Fachwissen und die Erfahrung um Ihre Interessen durchzusetzen. Binden Sie uns frühzeitig ein um teure Fehler zu vermeiden.

Wenn der Mieter nicht freiwillig auszieht, hilft nur noch die Räumungsklage. Wir setzen Ihren Anspruch auf Räumung vor Gericht durch und beauftragen für Sie den Gerichtsvollzieher mit der Durchführung der Räumung.

Wohnungseigentumsrecht

Als Vermieter oder Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung haben Sie auch mit der Wohnungseigentümergemeinschaft der Immobilie zu tun. Gegen Beschlüsse der Eigentümerversammlung, die Ihre Rechte verletzten, muss innerhalb kurzer Fristen vorgegangen werden. Suchen Sie uns rechtzeitig auf um Ihre Interessen zu wahren.

– Erstellt von RA Hugl

Die Informationen auf diesen Seiten dienen nur zur Einführung und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine verbindliche Einschätzung zu Ihrem Anliegen kann ein Rechtsanwalt nur nach genauer Kenntnis Ihres Falles geben. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Beratungstermin.

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